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Gesetzlicher Schutz für Ihre Meldung

Das HinSchG und unsere Meldestelle geben Ihnen weitreichenden Schutz.
Hierfür gelten besondere gesetzliche Anforderungen!

Ihre Meldung ist uns wichtig

Gerne nehmen wir Ihre Meldung für Ihren Beschäftigungsgeber und unseren Auftraggeber entgegen. Bitte beachten Sie, dass nur Beschäftigte i.S.d. HinSchG meldeberechtigt sind.

Diese Zugangsdaten wurden Ihnen bereits mitgeteilt und sind üblicherweise für Mitarbeitende dauerhaft beim Beschäftigungsgeber verfügbar.

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