Das HinSchG und die Meldestelle geben Ihnen Schutz für eine Meldung.
Hierfür gelten besondere gesetzliche Anforderungen!
Das HinSchG und die Meldestelle geben Ihnen Schutz für eine Meldung.
Hierfür gelten besondere gesetzliche Anforderungen!
Gerne nehmen wir Ihre Meldung für Ihren Beschäftigungsgeber und unseren Auftraggeber entgegen. Meldeberechtigt sind nur Beschäftigte iSd HinSchG.
Deshalb benötigen Sie die Zugangsdaten von Ihrem Beschäftigungsgeber.
• Nicht öffentliche Zugangsseite zur Meldung
• PIN für die Meldung.
Diese Zugangsdaten wurden Ihnen bereits mitgeteilt und sind üblicherweise für Mitarbeitende dauerhaft beim Beschäftigungsgeber verfügbar.
Weitere allgemeine Informationen:
• Anonyme Meldungen sind nicht möglich!
• Keine Meldung nach HinSchG möglich unter der allgemeinen
Büroadresse!
wir machen das für Sie sicher!